Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vereinbarte Termine sind einzuhalten.
- Terminabsagen sind mindestens 24 Stunden vor Beginn telefonisch zu melden, ansonsten wird der Preis verrechnet.
- Bei kurzfristiger Absage durch Krankheit wird eventuell ein Arztzeugnis verlangt.
- Die Bezahlung erfolgt in der Regel beim Bezug der Leistung. Bei einem Ausstand von mehr als 5 Lektionen kann die Ausbildung unterbrochen werden.
- Ein gültiger Lernfahrausweis ist stets mitzuführen.
- Die Fahrlektionen starten nach Möglichkeit am Wunschort des Schülers.
- Die einmalige Administrations- und Versicherungspauschale für Autofahrstunden
- beträgt Fr. 100.-.